



Der Bereich Naturschutz ist ein klassisches Rechtsgebiet des Umweltschutzes. Das Naturschutzrecht befaßt sich mit Fragen des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und der Erholung in der freien Natur. Das Landratsamt wird als untere Naturschutzbehörde sowohl rechtlich als auch fachlich tätig. Zu vielen Einzelfällen, wie Baugenehmigungen, Aufforstungen, Rodungen, Herstellung von neuen Gewässern (Kiesgruben) werden fachliche Stellungnahmen abgegeben.
| Wer ist zuständig? | |
| Anschrift | Landratsamt Deggendorf Wasserrecht, Natur- u. Immissionsschutz, Bodenschutz Herrenstraße 18 94469 Deggendorf |
| Telefon | 0991/3100-0 |
| Fax | 0991/3100-41-395 |
| Internet | http://www.landkreis-deggendorf.de |
| Umweltschutz@lra-deg.bayern.de | |
| Öffnungszeiten | Montag: 7.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr |
| Formulare / Hinweise zur Benutzung der elektronischen Formulare |
Antrag auf Erlaubnis nach der Verordnung über das "Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald" |
| Merkblätter |
Konflikte und Lösungsmöglichkeiten Kontaktdaten und Einsatzbereich der ehrenamtl. Hornissenbeauftragten im Landkreis DEG |