



Das Jagdrecht verleiht den Jagdausübenden Rechte, verpflichtet sie jedoch auch. Es besteht im wesentlichen aus dem Bundesrecht (Bundesjagdgesetz) und dem Bayerischen Landesrecht (Bayerisches Jagdgesetz). Voraussetzung zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines, dessen Erteilung das Bestehen einer Jägerprüfung. voraussetzt.
Das Landratsamt Deggendorf als "Untere Jagdbehörde" ist zuständig für den Vollzug der Jagdgesetze.
Im Landkreis Deggendorf gibt es ca. 600 Jagdscheininhaber, insgesamt 94 Gemeinschaftjagdreviere, davon 44 rechts der Donau und 50 links der Donau. Diese Gemeinschaftjagdreviere verteilen sich auf 78 Jagdgenossenschaften. Weiter sind vorhanden 16 Eigenjagdreviere und 5 Staatsjagdreviere. Der Landkreis Deggendorf besitzt eine jagdbare Fläche von 77.078 Hektar.
weitere Infos:
| Wer ist zuständig? | |
| Anschrift | Landratsamt Deggendorf Gewerbe, Landwirtschaft, Jagd-, Forst- u. Fischereiwesen Herrenstraße 18 94469 Deggendorf |
| Telefon | 0991/3100-0 |
| Fax | 0991/3100-41-232 |
| Internet | http://www.landkreis-deggendorf.de |
| Gewerbe@lra-deg.bayern.de | |
| Öffnungszeiten | Montag: 7.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr |