LogoLogoLogo
Logo
 
 
 
 

Jagdwesen

Jagd

Das Jagdrecht verleiht den Jagdausübenden Rechte, verpflichtet sie jedoch auch. Es besteht im wesentlichen aus dem Bundesrecht (Bundesjagdgesetz) und dem Bayerischen Landesrecht (Bayerisches Jagdgesetz). Voraussetzung zur Ausübung der Jagd ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines, dessen Erteilung das Bestehen einer Jägerprüfung. voraussetzt.

Das Landratsamt Deggendorf als "Untere Jagdbehörde" ist zuständig für den Vollzug der Jagdgesetze.

Im Landkreis Deggendorf gibt es ca. 600 Jagdscheininhaber, insgesamt 94 Gemeinschaftjagdreviere, davon 44 rechts der Donau und 50 links der Donau. Diese Gemeinschaftjagdreviere verteilen sich auf 78 Jagdgenossenschaften. Weiter sind vorhanden 16 Eigenjagdreviere und 5 Staatsjagdreviere. Der Landkreis Deggendorf besitzt eine jagdbare Fläche von 77.078 Hektar.

weitere Infos:

Die jagdrechtlichen Rechtsvorschriften werden auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten http://www.stmlf.bayern.de/ ständig gepflegt.
 
 

Wer ist zuständig?
Anschrift Landratsamt Deggendorf
Gewerbe, Landwirtschaft, Jagd-, Forst- u. Fischereiwesen
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon 0991/3100-0
Fax 0991/3100-41-232
Internet http://www.landkreis-deggendorf.de
E-Mail Gewerbe@lra-deg.bayern.de
Öffnungszeiten Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Ansprechpartner/-in Zi.-Nr. Telefon e-mail
Kurt Kraml
Sachgebietsleiter
35 0991/3100-232 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners