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Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

"Solange ich dazu noch in der Lage bin, möchte ich selbst entscheiden, wer, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für mich tätig sein soll."

Doch wie mache ich das und welche Möglichkeiten habe ich?

Wir haben für Sie Tipps und Informationen zusammengestellt, die Sie bei Ihren Entscheidungen für die Zukunft helfen können.

Jeder Bürger hat verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

NEU!! Ab 01.09.2009  Patientenverfügung

Die gesetzliche Neuregelung der Patientenverfügung gilt ab 01.09.2009. Sie ist als Ergänzung des Betreuungsrechts unter dem neuen Paragrafen § 1901a Bürgerliches Gesetzbuch aufgenommen. Der Ermessensspielraum wurde beseitigt. Anhand des Inhalts der Patientenverfügung hat der Bevollmächtigte oder der Betreuer als gesetzlicher Vertreter zu prüfen, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebenssituation und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Bevollmächtigte oder Betreuer dem Willen des Vollmachtgebers oder Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Diese Entscheidung bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, die als letzte Instanz prüft, ob dieses vorgehen dem Willen des Patienten entspricht.


Achtung:
Entgegen einer verbreiteten Meinung haben auch Eheleute untereinander sowie Eltern oder Kinder kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber einer volljährigen verwandten Person. Zur Vertretung bedarf auch dieser Personenkreis einer rechtswirksamen Legitimation.

Hinweis: Die von uns angebotenen Formulare wurden ebenfalls dieser Broschüre entnommen.


Wer ist zuständig?
Anschrift Landratsamt Deggendorf
Betreuungsstelle
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon 0991/3100-0
Fax 0991/3100-41-293
Internet http://www.landkreis-deggendorf.de
E-Mail betreuungsstelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungszeiten Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Ansprechpartner Zi.-Nr. Telefon e-mail
Marianne Apfelbeck
Sachbearbeiterin
211 0991/3100-293
Maximilian Scheungrab
Sachbearbeiter
215 0991/3100-284 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
 
Formulare / Hinweise zur Benutzung der elektronischen Formulare
  • Betreuungsstelle - Patientenverfügung (Ergänzung)
    Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit
  • Betreuungsstelle - Vorsorgevollmacht
    Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Betreuungsstelle - Betreuungsverfügung
    Vollmacht zur Betreuungsverfügung
  • Betreuungsstelle - Patientenverfügung
    Vollmacht zur Patientenverfügung

  • Mehr zum Thema
  • Allgemeines zu Vollmachten und Verfügungen
    (Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz)
  • Neue Wohnformen
    Internet-Netzwerk für alternative Wohnformen
  • Vorsorgeregister
    Seit 01.03.2005 können sie Ihre Vorsorge-Vollmacht beim "Zentralen Vorsorgeregister" (Bundesnotarkammer) hinterlegen
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