



"Solange ich dazu noch in der Lage bin, möchte ich selbst entscheiden, wer, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang für mich tätig sein soll."
Doch wie mache ich das und welche Möglichkeiten habe ich?
Wir haben für Sie Tipps und Informationen zusammengestellt, die Sie bei Ihren Entscheidungen für die Zukunft helfen können.
Jeder Bürger hat verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.
NEU!! Ab 01.09.2009 Patientenverfügung
Achtung:
Entgegen einer verbreiteten Meinung haben auch Eheleute untereinander sowie Eltern oder Kinder kein automatisches Vertretungsrecht gegenüber einer volljährigen verwandten Person. Zur Vertretung bedarf auch dieser Personenkreis einer rechtswirksamen Legitimation.
Hinweis: Die von uns angebotenen Formulare wurden ebenfalls dieser Broschüre entnommen.
| Wer ist zuständig? | |
| Anschrift | Landratsamt Deggendorf Betreuungsstelle Herrenstraße 18 94469 Deggendorf |
| Telefon | 0991/3100-0 |
| Fax | 0991/3100-41-293 |
| Internet | http://www.landkreis-deggendorf.de |
| betreuungsstelle@lra-deg.bayern.de | |
| Öffnungszeiten | Montag: 7.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr |
| Ansprechpartner | Zi.-Nr. | Telefon | |
| Marianne Apfelbeck Sachbearbeiterin |
211 | 0991/3100-293 | |
| Maximilian Scheungrab Sachbearbeiter |
215 | 0991/3100-284 | ![]() |
| Formulare / Hinweise zur Benutzung der elektronischen Formulare |
Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit Vollmacht mit Betreuungsverfügung Vollmacht zur Betreuungsverfügung Vollmacht zur Patientenverfügung |
(Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz) Internet-Netzwerk für alternative Wohnformen Seit 01.03.2005 können sie Ihre Vorsorge-Vollmacht beim "Zentralen Vorsorgeregister" (Bundesnotarkammer) hinterlegen |