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Adoptionsvermittlung

Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl eines Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der "abgebenden" Mutter/Eltern und den Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes.

Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.


Wer ist zuständig?
Anschrift Landratsamt Deggendorf
Amt für Jugend und Familie
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon 0991/3100-0
Fax 0991/3100-41-355
Internet http://www.landkreis-deggendorf.de
E-Mail Kreisjugendamt@lra-deg.bayern.de
Öffnungszeiten Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Ansprechpartner/-in Zi.-Nr. Telefon e-mail
Brigitte Hundsrucker
Sachbearbeiterin
222 0991/3100-386 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Julia Thalhauser
Sachbearbeiterin
235 0991/3100-393 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners