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Erlaubnispflichtige stehende Gewerbe

Ein stehendes Gewerbe liegt vor, wenn die gewerbliche Tätigkeit weder dem Reisegewerbe noch dem Marktgewerbe zugerechnet werden kann. Unter Gewerbe ist grundsätzlich jede durch Rechtsordnung erlaubte (nicht sozial unwertige), auf Gewinnerzielung gerichtete, fortgesetzte Tätigkeit zu verstehen. Während jedes stehende Gewerbe bei der Gemeinde angezeigt werden muss, obliegen nur einige besonders überwachungsbedürftige Gewerbe der Zulassungspflicht durch das Landratsamt. Wir erteilen die Erlaubnis für das Pfandleih-, Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind hierbei die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Befähigung und der Nachweis von finanziellen Mitteln bzw. geordneten Vermögensverhältnissen des Gewerbetreibenden. Zudem sind wir zuständig für die Konzession von Privatkrankenanstalten. Hierbei ist stets eine umfangreiche personen-, raum- und sachbezogenen Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erforderlich. Im Landkreis Deggendorf befinden sich vier Privatkrankenanstalten. Wird ein Gewerbe ohne die erforderliche Zulassung betrieben, so können wir die Fortsetzung des Betriebes verhindern.

Treten nachträglich Versagungsgründe für die Erlaubnis auf, so kommt die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung in Betracht.

Bei allen sonstigen, nicht erlaubnispflichtigen Gewerben, ist die Kreisverwaltungsbehörde zum Einschreiten gegen unzuverlässige Gewerbetreibende verpflichtet, wenn eine Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Begangene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Steuerschulden, Beitragsrückstände bei den gesetzlichen Versicherungsträgern, und wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit können die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden begründen. Durch das Vorgehen gegen unzuverlässige Gewerbetreibende leisten wir einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität.


Wer ist zuständig?
Anschrift Landratsamt Deggendorf
Gewerbe, Landwirtschaft, Jagd-, Forst- u. Fischereiwesen
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon 0991/3100-0
Fax 0991/3100-41-232
Internet http://www.landkreis-deggendorf.de
E-Mail Gewerbe@lra-deg.bayern.de
Öffnungszeiten Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Ansprechpartner/-in Zi.-Nr. Telefon e-mail
Theresa Geyer
Sachbearbeiterin
33 0991/3100-234 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners