



| Bauamt | Tiefbauverwaltung | |||
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Wenn Sie bauen wollen, steht Ihnen die "Baugenehmigungsbehörde" mit rechtlicher und technischer Beratung bei, prüft Ihr Bauvorhaben auf Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und erteilt die Genehmigung. Einige wesentliche gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Bayerische Bauordnung, Denkmal- und Naturschutzgesetz. |
Der Landkreis ist auch selbst Bauherr für öffentliche Gebäude, die der Daseinsvorsorge der Bürger dienen. Dazu gehören z. B. Krankenhäuser, Schulen und Verwaltungsgebäude. Neu- und Umbaumaßnahmen werden projektsteuernd mit eigenem Fachpersonal durchgeführt. Der Hochbauverwaltung obliegt ebenso die Instandhaltung und Verwaltung der Gebäude. weiter... |
Das Straßennetz des Landkreises umfasst z. Zt. 306 km. Für Planung, Bau und Unterhaltung sind Fachingenieure und der kreiseigene Bauhof verantwortlich. Der einwandfreie Straßenzustand und die Verkehrssicherheit obliegen ebenfalls der Tiefbauverwaltung. weiter... |
| Öffnungszeiten: | |
| Mo: | 07.30 - 12:00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
| Di,Mi,Do: | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Fr: | 07.30 - 11.30 Uhr |