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Ladenschlussgesetz, Handwerksordnung, Schwarzarbeit

Wir ahnden Ordnungswidrigkeiten gegen das Ladenschlussgesetz, die Handwerksordnung und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Schwarzarbeit hat sich in zunehmenden Maße zu einem erheblich wirtschafts- und sozialpolitischen Störfaktor von großer Bedeutung entwickelt und schafft im Marktgeschehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Wir ahnden die Fälle von Schwarzarbeit, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang im Rahmen eines selbständigen Gewerbebetriebes erbracht werden, ohne dass dieses Gewerbe bei der Gemeinde angezeigt wurde, oder wenn es sich um ein nicht in der Handwerksrolle eingetragenes Handwerk handelt. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, dem Finanzamt, dem Hauptzollamt und der Polizei. Zur Abwehr marktfeindlicher Wettbewerbsstörungen sowie zur Sicherung der berechtigten Belange der Solidargemeinschaft sozialversicherter Bürger gewinnt eine nachdrückliche Bekämpfung der Schwarzarbeit zunehmend an Bedeutung.


Wer ist zuständig?
Anschrift Landratsamt Deggendorf
Gewerbe, Landwirtschaft, Jagd-, Forst- u. Fischereiwesen
Herrenstraße 18
94469 Deggendorf
Telefon 0991/3100-0
Fax 0991/3100-41-232
Internet http://www.landkreis-deggendorf.de
E-Mail Gewerbe@lra-deg.bayern.de
Öffnungszeiten Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr


Ansprechpartner/-in Zi.-Nr. Telefon e-mail
Theresa Geyer
Sachbearbeiterin
33 0991/3100-234 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners