



Wir ahnden Ordnungswidrigkeiten gegen das Ladenschlussgesetz, die Handwerksordnung und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Schwarzarbeit hat sich in zunehmenden Maße zu einem erheblich wirtschafts- und sozialpolitischen Störfaktor von großer Bedeutung entwickelt und schafft im Marktgeschehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Wir ahnden die Fälle von Schwarzarbeit, wenn Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang im Rahmen eines selbständigen Gewerbebetriebes erbracht werden, ohne dass dieses Gewerbe bei der Gemeinde angezeigt wurde, oder wenn es sich um ein nicht in der Handwerksrolle eingetragenes Handwerk handelt. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, dem Finanzamt, dem Hauptzollamt und der Polizei. Zur Abwehr marktfeindlicher Wettbewerbsstörungen sowie zur Sicherung der berechtigten Belange der Solidargemeinschaft sozialversicherter Bürger gewinnt eine nachdrückliche Bekämpfung der Schwarzarbeit zunehmend an Bedeutung.
| Wer ist zuständig? | |
| Anschrift | Landratsamt Deggendorf Gewerbe, Landwirtschaft, Jagd-, Forst- u. Fischereiwesen Herrenstraße 18 94469 Deggendorf |
| Telefon | 0991/3100-0 |
| Fax | 0991/3100-41-232 |
| Internet | http://www.landkreis-deggendorf.de |
| Gewerbe@lra-deg.bayern.de | |
| Öffnungszeiten | Montag: 7.30 - 12.30 Uhr Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr |
| Öffnungszeiten: | |
| Mo: | 07.30 - 12:00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
| Di,Mi,Do: | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Fr: | 07.30 - 11.30 Uhr |